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Beschluss 2016: Waffenrecht: Freiheit und Verantwortung

Wir Junge Liberalen erachten das deutsche Waffengesetz als einen grundsätzlich erträglichen Mittelweg, der den Interessen von Legalwaffenbesitzern und dem Bedürfnis nach innerer Sicherheit Rechnung trägt. Gleichzeitig stellen wir jedoch fest, dass es an manchen Stellen noch Optimierungspotentiale im Sinne der Freiheit gibt. Mit diesem Diskussionspapier wollen wir aktuelle Debatten bezüglich des Waffenrechts aufgreifen und Stellung beziehen.

Voraussetzungen für den legalen Waffenbesitz

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt, die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat und bei der Beantragung eines Waffenscheins eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro – pauschal für Personen- und Sachschäden – nachweist. Auch an den Regelungen der Bedürfnisprüfung soll festgehalten werden. Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit, ihre persönliche Eignung und die erforderliche Sachkunde zu überprüfen sowie sich das Vorliegen einer Versicherung gegen Haftpflicht nachweisen zu lassen. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass zukünftig §5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG (Gedanken der Völkerverständigung & friedliche Zusammenleben der Völker) im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung noch intensiver geprüft wird.

Sachkunde und sachgemäße Handhabung

Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist. Zukünftig soll die bestandene Sachkundeprüfung lediglich nur noch eine Gültigkeit von 5 Jahre besitzen.

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

An den Voraussetzungen für die sachgemäße Lagerung soll nichts geändert werden. Der § 36 WaffG ist jedoch so zu ändern, dass verdachtsunabhängig kein Zutritt zu Räumlichkeiten mehr gewährt werden muss. Dafür soll zukünftig wieder ein richterlicher Beschluss von Nöten sein. Legalwaffenbesitzer sind keine Bürger zweiter Klasse, sondern haben unserer Meinung nach weiterhin uneingeschränkt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Verbotene Waffen

Zukünftig sollen folgende Objekte nicht mehr als verbotene Gegenstände eingestuft werden: Wurfsterne, Nun-Chakus, sämtliche Einschränkungen bei Messern. Sämtliche Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte, Präzisionsschleudern mit Armstützen. Bei Reizstoffsprühgeräten sollen zukünftig auch die amtlichen Prüfzeichen von anderen EU-Staaten akzeptiert werden.

Gegen ein Verbot von großkalibrigen und halbautomatischen Waffen

Die Jungen Liberalen erkennen an, dass es im Schützensport etliche verschiedene Disziplinen gibt. Ein Großkaliberverbot käme hier einem „Fußball- oder Basketballverbot“ gleich. Ein Großkaliberverbot hätte zugleich zur Folge, dass eine waidgerechte Jagd nicht mehr möglich wäre. Aktuell gibt es keinen Hinweis, dass ein Verbot großkalibriger Waffen ein mehr an Sicherheit schafft. Aus diesen Gründen lehnen wir ein Großkaliberverbot strikt ab. Jegliche Bestrebungen den legalen Besitz von halbautomatischen Waffen weiter einzuschränken, lehnen wir ebenfalls ab.

Schießen von Minderjährigen

Grundsätzlich erachten wir die aktuellen Auflagen die nötig sind damit Minderjährige schießen dürfen für richtig. Wir sind jedoch der Meinung, dass es zukünftig unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen Kindern, die das siebte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden ermöglicht werden soll den Schießsport auszuüben. Kindern welche 3 Jahre lang regelmäßig ( mind. 18x im Jahr) am Schießtraining teilgenommen haben soll es unter den oben genannten Auflagen möglich sein mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kleinkaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) deren Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt zu trainieren. Jugendliche die unter Aufsicht mit großkalibrigen Waffen trainieren wollen müssen unserer Meinung nach das Mindestalter von 14 Jahren erreicht haben und über einen Zeitraum von 12 Monaten regelmäßig (18x im Jahr) an Schießübungen mit Kleinkaliberwaffen teilgenommen haben.

Zentrale Lagerung

Die in den letzten Jahren immer wieder geforderte zentrale Lagerung von privaten Waffen dient nicht der Sicherheit der Bevölkerung. Das Gegenteil ist der Fall. Mit zentralen Lagerstätten würden Waffenlager geschaffen, die niemals in der dafür notwendigen Form gesichert werden könnten.

Zentrales Waffenregister

Aus Datenschutzgründen und allgemeinen Gefahren durch zentrale Datenspeicherung haben wir Jungen Liberalen uns in der Vergangenheit sowohl gegen die „Datei Gewalttäter Sport“ als auch das „Neonazi-Register“ ausgesprochen. Gleiches gilt unserer Meinung nach auch für das 2012 eingeführte zentrale Waffenregister. Stattdessen wollen wir, dass alle Daten über Legalwaffenbesitzer dezentral bei den örtlichen Behörden gespeichert werden.

Erwerbsbeschränkungen

Der Erwerb von Schusswaffen soll weiterhin auf max. zwei Waffen pro Halbjahr beschränkt bleiben. Gesamtmengenbeschränkungen oder Beschränkungen nach der Art lehnen wir jedoch ab. Dafür ist die Differenzierung zwischen gelber und grüner Waffenbesitzkarte aufzuheben.

Illegalen Waffenbesitz stärker bekämpfen

Die Polizeigewerkschaft schätzt, dass in Deutschland auf die ca. 6 Mio. legalen Schusswaffen 20 Mio. illegale kommen. Wir fordern daher eine engere Kooperation zwischen Zoll und Bundespolizei welche die Suche nach illegalen Waffen, insbesondere in kriminellen Milieus, massiv verstärken sollte. Gleichzeitig fordern wir durch eine erneute zeitlich großzügig befristete und breit kommunizierte Amnestie Bürgern den Weg zur Abgabe illegaler Waffen zu ebnen und damit den Weg zurück in den legalen Waffenbesitz zu eröffnen. Dies hilft umso mehr, da häufig die Verkennung der Rechtslage zum illegalen Waffenbesitz führt.

Jagdrecht ist Bürgerrecht

Das Jagdrecht ist ein Bürgerrecht, das in der Vergangenheit gegen den Adel erkämpft werden musste. Das Grundrecht der Jagd ist unserer Meinung nach eng an das Grundeigentum gebunden, das heißt, wer jagen will und darf, muss vom Grundeigentümer bzw. von der Jagdgenossenschaft das Einverständnis dazu haben. Auf der Grundlage des geltenden Jagdrechts leisten die Jägerinnen und Jäger schon lange einen aktiven Beitrag zum Natur- und Artenschutz, dem Tierschutz und der Gesundheitsvorsorge. Wir wollen, dass das so bleibt. Wir halten die diskutierten Einschränkungen, die unter dem ideologischen Deckmantel eines so genannten „ökologischen Jagdgesetzes“ initiiert werden, für inhaltlich verfehlt. Sie sind vielmehr dazu geeignet, den guten Ruf der Jägerinnen und Jäger zu beschädigen und deren Verdienste für den Natur- und Artenschutz in Frage zu stellen. Unsere Jagd mit ihrer wunderbaren Tradition, von der Jugendarbeit bis zum Jagdhornblasen, ist ein integraler Bestandteil für das Leben in den ländlichen Räumen unseres Landes und taugt nicht als Zielscheibe der Politik. Deshalb lehnen wir Jungen Liberalen eine Verschärfung des Jagdrechts oder gar ein Verbot der Jagd als Ganzes strikt ab.

– JuLis Mittelfranken (2016)