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Beschluss 2018: Reisewarnung für Bayern? Die Bayerische Unendlichkeitshaft

Wir verteidigen unsere freiheitliche Gesellschaft nicht mit der Aufgabe unserer Grundrechte.
Das PAG-E ist mit einer in Deutschland existierenden freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Es erweitert die polizeilichen Befugnisse (DNA-Analyse, Durchsuchung von Speichermedien, Einsatz von Bodycams, Einsatz von Verhaltens- und Gesichtserkennung, Postbeschlagname, Tracking) und führt zu einer Herabsenkung der Einschreitschwellen. Die Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben sind verheerend.
Statt fortwährend neue Gesetze zu verabschieden, die der vermeintlichen Sicherheit und Ordnung unserer Gesellschaft dienen sollen, fordern die Jungen Liberalen Mittelfranken die konsequente Anwendung der bereits bestehenden Gesetze. Denn diese sind in unserem Rechtsstaat ausreichend, um Gefahren frühzeitig abzuwehren oder Straftaten effektiv zu verfolgen, vorausgesetzt die Sicherheitsbehörden würden diese auch konsequent durchsetzen.

Begründung:
Sogenannte Gefährder können seit August letzten Jahres in Bayern vorbeugend eingesperrt werden. Der Landtag stimmte, ohne nennenswerte Widersprüche der Opposition, für die Erhöhung der Präventivhaft von bisher 14 Tagen auf unbefristete Zeit. Dabei geht es um Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun. Genauer betrachtet können jene Personen bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Alle drei Monate muss die Haft von einem Richter überprüft werden. Somit ist es grundsätzlich denkbar, dass Betroffene jahrelang im Gefängnis sitzen, ohne ein rechtskräftiges Urteil. Das Gesetz betrifft jeden Bürger.

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*1 Es ist fraglich, ob mit den erweiterten polizeilichen Befugnissen noch der vom BVerfG im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erstmals geforderten „Überwachungsgesamtrechnung“ Genüge getan wird. Das BVerfG hat 2010 entschieden, dass eine Gesetzgebung, „die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten zielte, von vornherein mit der Verfassung unvereinbar“ sei.
(BVerfG, Urt. v. 02.03.2010, Az. 1 BvR 256/08 u.a., BVerfGE 125, 260, 323 – Vorratsdatenspeicherung).

Durch die von der CSU geschaffene neue Kategorie „Drohende Gefahr“ muss die Begehung einer Straftat nicht mehr konkret erkennbar sein. Es reicht aus, wenn die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet ist, dass in überschaubarer Zukunft eine Straftat begangen wird.
Laut der bayerischen Ehrenvorsitzenden und ehemaligen Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sei die Unendlichkeitshaft eine Schande für den Rechtsstaat. An der Unschuldsvermutung dürfe nicht gerüttelt werden.

– JuLis Mittelfranken (2018)