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Beschluss 2015: Reform des Versammlungsgesetzes

Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Reform des bayrischen sowie des deutschen Versammlungsrecht. Die Versammlungsfreiheit stellt ein zentrales Grundrecht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dar.

Anzahl der Teilnehmer
Die Jungen Liberalen sehen in der Zusammenkunft von bereits zwei Personen die Definition einer nach dem Versammlungsrecht anmeldepflichtigen Veranstaltung noch nicht erfüllt. Das bayrische Versammlungsgesetz ist dementsprechend zu ändern und die Anzahl der Personen auf ein vernünftiges Niveau anzuheben.

2. Vermummung

Die Jungen Liberalen begrüßen ein Vermummungsverbot zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und vereinfachten Verfolgung von Straftaten. Nur ein Vermummungsverbot garantiert, dass die Videoüberwachung von Demonstrationen durch die Polizei weiterhin ein effektives Mittel der Strafverfolgung bleibt.

3. Passive Bewaffnung; Schutzwaffen

Passive Bewaffnung bzw. Schutzwaffen sind jegliche Form von Kleidung oder Ausrüstung die ihren Träger vor Waffenanwendung oder Gewaltanwendung schützt. So z.B. Lederhosen, die Schläge dämpfen oder gegen Elektroschockwaffen isolieren, jede Art von Schutzhelmen, Schutzbrillen und Atemmasken die vor CS-Gas schützen, Knie- oder Ellbogenschützer sowie Zahnschutz.

Die Jungen Liberalen lehnen das bisherige Verbot von passiver Bewaffnung auf Versammlungen ab. Für den Bürger ist nur schwer nachvollziehbar welche Kleidungsstücke Schutzwaffen darstellen können, was der Polizei einen erheblichen Ermessenspielraum bei Verhaftungen und Ausschlüssen bei öffentlichen Versammlungen einräumt. Rechtssicherheit ist so nicht gegeben. Ferner muss es auch Menschen in Lederhosen, Fahrradhelm oder Motorradjacke möglich sein an öffentlichen Demonstrationen teil zu nehmen.

4. Uniformierungsverbot

Die Jungen Liberalen lehnen ein Uniformierungsverbot ab. Die gegenwärtige Formulierung „Es ist verboten, 1. In einer [..] Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke [..] zu tragen [..] sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht“, gibt den Polizeikräften einen unverhältnismäßig großen Ermessensspielraum. Sollte eine Demonstration mit dem Ziel angemeldet werden, eine einschüchternde Außenwirkung zu erreichen, stehen der deutschen Zivilgesellschaft ausreichend Mittel zur Verfügung, um reagieren zu können. Ein Uniformierungsverbot ist daher überflüssig.

– JuLis Mittelfranken (2015)