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Beschluss 2014: Life begins after coffein

Staatliche Regelungen zum Koffeingehalt in Getränken sind zu streichen. Der bereits zwingend erforderliche Hinweis auf den erhöhten Gehalt (genaue Angabe in mg/100ml) zusammen mit einem – in den meisten Fällen von den Herstellern freiwillig angebrachten – Hinweis auf mögliche Gefahren für Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen ist vollkommen ausreichend.

Im Rahmen bestehender Aufklärungsprogrammen soll auch auf die Gefahren des gleichzeitigen Konsums von Alkohol und Energy-Getränken hingewiesen werden.

– JuLis Mittelfranken (2014)